Artikel 6 entwickelt sich zum institutionellen Zentrum der internationalen Kohlenstoffmärkte. Während Finanzierungs- und Anpassungsfragen stocken, wachsen Register, Standards und digitale Infrastrukturen rasant. Der Beitrag analysiert, wie diese Entwicklung Machtverhältnisse verfestigt und den politischen Spielraum für transformativen Klimaschutz verändern könnte.
Zusammenfassung
- Die Umsetzung von Artikel 6 schreitet institutionell schneller voran als zentrale strukturelle Fragen rund um Klimafinanzierung, Anpassung und der Ausstieg aus den Fossilen, wodurch die Gefahr besteht, dass Marktmechanismen gegenüber struktureller Transformation priorisiert werden.
- Die Governance der Kohlenstoffmärkte ist kein rein technischer Prozess, sondern ein politischer Prozess, in dem Regeln, Standards und Entscheidungsstrukturen globale Machtverhältnisse widerspiegeln und verstärken können.
- Der Einsatz von Blockchain, KI und digitalen Registern birgt das Risiko neuer technologischer Abhängigkeiten und einer Verlagerung politischer Entscheidungen in schwer überprüfbare Expertensysteme.
- Die zunehmende Einbindung von Carbon Dioxide Removal und natürlichen Ökosystemen in Kohlenstoffmärkte führt zu einer stärkeren Finanzialisierung der Natur und wirft Fragen zu Umweltintegrität, Landrechten und sozialer Gerechtigkeit auf.
- Artikel 6.8 droht trotz seiner nicht-marktbasierten Ausrichtung zunehmend in dieselbe technische und institutionelle Logik wie Kohlenstoffmärkte hingesogen zu werden.
- Die zentrale politische Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Kohlenstoffmärkte nicht durch bürokratische Institutionalisierung die notwendigen transformativen Klimaschutzmaßnahmen verdrängen.
Als die Zwischenverhandlungen der Klimarahmenkonvention UNFCCC (SB64) in Bonn zu Ende gingen, war das Gesamtbild kaum zu übersehen: Wichtige Verhandlungsthemen, darunter das Globale Anpassungsziel und das Arbeitsprogramm zur Emissionsminderung, wurden gemäß Regel 16 ohne Einigung abgeschlossen, sodass entscheidende Fragen ungelöst blieben. Die seit Langem bestehenden Spannungen bei der Klimafinanzierung hielten an: Entwicklungsländer (so die offizielle Terminologie in der UNFCCC) forderten erneut eine stärkere finanzielle Unterstützung, während Industrieländer konkrete Zusagen weiterhin ablehnten.
Die Diskussionen über den gerechten Übergang machten erneut die bekannten Meinungsverschiedenheiten deutlich: Sollten Klimaschutzmaßnahmen mit ausreichender Finanzierung, Technologietransfer und Unterstützung bei der Umsetzung verbunden sein, oder vor allem als Plattform für Dialog und Wissensaustausch dienen? Über zahlreiche Tagesordnungspunkte hinweg kehrten die Vertragsparteien immer wieder zu denselben Kernfragen zurück: Wie lassen sich ausreichende Ressourcen mobilisieren? Wie kann die Anpassung an die sich verschärfenden Folgen des Klimawandels gelingen? Und wie lässt sich auf eine Welt reagieren, die sich immer schneller verändert? Trotz intensiver Verhandlungen und greifbarer Fortschritte in einzelnen Bereichen endete die SB64 mit mehr Fragen als Antworten.
Gleichzeitig schritt ein anderer Prozess unaufhaltsam voran. Während die Verhandlungen über Finanzierung, Anpassung und Klimaschutz kaum Fortschritte erzielten, wurden die institutionellen Grundlagen von Artikel 6 kontinuierlich ausgebaut. Register werden aufgesetzt, Bilanzierungsmethoden werden weiterentwickelt, Programme zum Kapazitätsaufbau eingerichtet und neue Systeme für Berichterstattung und Schutzvorkehrungen aufgebaut.
Während die Verhandlungen über Finanzierung, Anpassung und Klimaschutz kaum Fortschritte erzielten, wurden die institutionellen Grundlagen von Artikel 6 kontinuierlich ausgebaut.
Die Diskussionen zu Artikel 6.2, Artikel 6.4 und Artikel 6.8 drehten sich zwar vordergründig um technische Fragen der Umsetzung, machten aber vor allem den fortschreitenden Aufbau eines umfassenden bürokratischen Rahmens für die Governance der Kohlenstoffmärkte sichtbar. Die größte Gefahr besteht darin, dass Artikel 6 tief in institutionellen Strukturen verankert und bürokratisch verfestigt wird, bevor sich die internationale Gemeinschaft ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, wie eng Kohlenstoffmärkte inzwischen mit den übrigen Prozessen der UNFCCC verflochten sind. Ebenso bleibt weitgehend unbeachtet, wie die daraus entstehende institutionelle Pfadabhängigkeit die tatsächlich notwendige Transformation behindern könnte, die zur Bewältigung der Klimakrise erforderlich wären.
Carbon Dioxide Removal (CDR, eine Form des Geoengineering) spielt weiterhin eine zentrale Rolle in der Umsetzungsagenda von Artikel 6. Im Rahmen des Gutschriftenmechanismus des Pariser Abkommens (Paris Agreement Crediting Mechanism, PACM) wird Artikel 6.4 die methodischen Grundlagen schaffen, um mit Maßnahmen zur Kohlendioxidentfernung (CDR) handelbare Emissionsgutschriften erzeugen zu können. Dazu zählen technische Verfahren wie Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS), Direct Air Capture (DAC) und Bioenergie mit Carbon Capture and Storage (BECCS) sowie Biokohle und naturbasierte beziehungsweise hybride Ansätze wie Aufforstung, Ökosystemrenaturierung sowie das weitgehend unerprobte marine Geoengineering (Entfernung von Kohlendioxid aus den Ozeanen, mCDR). Zwar wurden inzwischen übergreifende Standards für Kohlendioxidentnahmen („removals“) verabschiedet, doch befinden sich viele aktivitätsspezifische Methoden noch in der Entwicklung. Gerade deshalb ist der aktuelle Zeitpunkt entscheidend, um kritisch zu betrachten, wie die nächste Generation der Kohlenstoffmärkte sich auf die Bewertung, Bilanzierung und Finanzialisierung von CDR-Maßnahmen in terrestrischen und marinen Ökosystemen ausweiten könnte.
Da Finanzinfrastrukturen, bürokratische Systeme, Expert*innenwissen und Governance-Institutionen zunehmend in die neu entstehenden Kohlenstoffmärkte eingebettet werden, stellt sich für die kommenden Verhandlungen eine grundlegendere Frage als die nach den Details von Bilanzierungsregeln oder Marktverfahren. Entscheidend ist vielmehr, wie diese entstehenden Kohlenstoffmärkte und die mit ihnen verbundenen Finanzströme die politischen und institutionellen Grundlagen der globalen Klimagovernance über Jahrzehnte hinweg prägen werden.
Artikel 6.2: Verwaltung ist nicht nur Bürokratie, sondern auch Macht
Der Ambition-Dialog zu Artikel 6.2 verfolgt das erklärte Ziel, Vertragsparteien, Institutionen und Beobachter*innen einen Raum zu bieten, in dem sie Erfahrungen mit der Entwicklung von Registern gemäß Artikel 6.2 sowie weiteren Elementen des Pariser Abkommens, die sich derzeit in Ausarbeitung befinden, austauschen können.
In zwei Sitzungen mit einer Gesamtdauer von rund fünf Stunden diskutierten die Delegierten über die wachsende Zahl bilateraler Abkommen, die ersten eingereichten Berichte, Unstimmigkeiten bei der Berichterstattung sowie langwierige Überprüfungsverfahren. Bis Juni 2026 hatten 23 Länder erste Berichte zu 47 Kooperationsansätzen vorgelegt, während 57 Gastländer – vor allem in Asien und Lateinamerika – an Maßnahmen unter Artikel 6 teilnehmen.
Die Beteiligung ist nach wie vor äußerst ungleich verteilt: Japan, Singapur und die Schweiz entfallen Berichten zufolge auf rund 74 Prozent aller Käuferabkommen. Dies verdeutlicht die starke Konzentration der Kaufkraft auf eine kleine Gruppe wohlhabender Staaten. Damit stellt sich eine grundlegende politische Frage: Wer bestimmt die Regeln und Institutionen von Artikel 6?
Während die Gastländer die Klimaschutzprojekte bereitstellen, wird die institutionelle Architektur zunehmend von den Akteuren geprägt, die über die größte finanzielle und damit auch Verhandlungsmacht verfügen. Bürokratie ist dabei niemals bloß Verwaltung, sondern immer auch ein Ausdruck von Macht und Autorität. Die bisherige Umsetzungsphase deutet auf ein Governance-System hin, dessen Regeln mit zunehmender institutioneller Verankerung in UN-Strukturen sowie internationalen, multilateralen und geopolitischen Institutionen immer schwieriger infrage zu stellen sein dürften.
Ein wiederkehrendes Thema des gesamten Dialogs war die wachsende Bedeutung digitaler Infrastruktur – insbesondere von Registern, Nachverfolgungssystemen, Blockchain-Technologien, künstlicher Intelligenz (KI) und verbesserten Bilanzierungsmechanismen. Diese Instrumente werden häufig als Lösungen für Probleme wie Doppelzählungen und die Wahrung der Marktintegrität dargestellt. Vor allem der Blockchain wird das Potenzial zugeschrieben, Kohlenstoff-Transaktionen fälschungssicher zu dokumentieren und die Nachverfolgung von Emissionsgutschriften über verschiedene Rechtsräume hinweg zu ermöglichen.
Sowohl Simbabwe als auch Bhutan präsentierten im Rahmen des Ambition-Dialogs ihre Blockchain-basierten Register zur Nachverfolgung von Internationally Transferred Mitigation Outcomes (ITMOs) und weiterer Aktivitäten. Die Begeisterung für Blockchain-Technologien verdient jedoch eine kritischere Betrachtung. Entwicklung und Betrieb solcher Systeme erfordern erhebliches technisches Fachwissen, leistungsfähige Software-Infrastrukturen, Kapazitäten im Bereich Cybersicherheit, eine verlässliche Energieversorgung sowie langfristige administrative Unterstützung. Für viele Gastländer könnte die Teilnahme daher eine dauerhafte Abhängigkeit von externen Dienstleistern bedeuten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Länder des Globalen Südens knappe institutionelle Ressourcen in hochkomplexe Registersysteme investieren müssen. Kapazitätsaufbau kann schnell in Kapazitätsabhängigkeit umschlagen, wenn Technologien und Fachwissen weiterhin überwiegend außerhalb dieser Länder konzentriert bleiben. Das Ergebnis könnte ein bekanntes koloniales Muster sein: Zwar werden vor Ort einzelne Kapazitäten aufgebaut, die Kontrolle über das Gesamtsystem verbleibt jedoch im Globalen Norden.
Langfristig könnte eine KI-gestützte Governance bestehende Machtasymmetrien weiter vertiefen.
Auch künstliche Intelligenz (KI) kristallisierte sich als wiederkehrendes Thema der Umsetzungsdiskussionen heraus. Bereits heute wird KI in großem Umfang eingesetzt, um Emissionen zu überwachen, Projektleistungen zu überprüfen, Satellitendaten auszuwerten, Landnutzungsänderungen zu erkennen und Prozesse der CO₂-Bilanzierung zu unterstützen. Befürworter*innen verweisen auf höhere Effizienz und geringere Transaktionskosten. Gleichzeitig sind KI-Systeme jedoch nur so zuverlässig wie die Daten, mit denen sie trainiert werden. Gerade die Emissionsdaten, Projekte und Datengrundlagen des Kohlenstoffhandels stehen jedoch schon lange wegen ihrer Transparenz und Genauigkeit in der Kritik. Hinzu kommt, dass KI den Anschein objektiver Entscheidungen erzeugen kann, obwohl diese letztlich auf politischen Annahmen beruhen. Die Geschichte der Kohlenstoffmärkte ist bereits von zahlreichen irreführenden Versprechen geprägt – einschließlich minderwertiger Emissionsgutschriften („junk credits“), deren Folgen Menschen weltweit zu tragen hatten.
Langfristig könnte eine KI-gestützte Governance bestehende Machtasymmetrien weiter vertiefen und Artikel 6 noch stärker von spezialisierten Akteuren abhängig machen, die über die Entwicklung und Kontrolle dieser Technologien verfügen. Wie schon bei den zunehmend komplexen Register- und Bilanzierungssystemen auf Basis von Blockchain und KI besteht die Gefahr einer schleichenden Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen: weg von demokratischen Aushandlungsprozessen und hin zu immer undurchsichtigeren technischen Systemen. In diesem Sinne erweitert KI potenziell die technokratische Infrastruktur, über die Kohlenstoffmärkte gesteuert werden, und trägt dazu bei, diese Strukturen langfristig zu verfestigen.
Ein weiteres wiederkehrendes Thema des Ambition-Dialogs zu Artikel 6.2 waren Unstimmigkeiten in der Berichterstattung. Die Afrikanische Verhandlungsgruppe (AGN) wies darauf hin, dass viele Länder gleichzeitig mit dem Gutschriftenmechanismus des Pariser Abkommens (PACM), unabhängigen Gutschriftenstandards, bilateralen Vereinbarungen nach Artikel 6.2 sowie den Anforderungen des CO₂-Ausgleichs- und Reduktionssystems für den internationalen Luftverkehr (CORSIA) arbeiten. Die AGN stellte die Frage, wie die in den ersten Berichten und Überprüfungsverfahren festgestellten Diskrepanzen zu bewerten seien: Handelt es sich um tatsächliche Bilanzierungsprobleme oder lediglich um unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich Berichterstattung und Methodik?
Ihre Wortmeldung verdeutlichte eine grundlegendere Herausforderung bei der Umsetzung von Artikel 6: Mit der zunehmenden Ausdifferenzierung der verschiedenen Kohlenstoffmarktmechanismen wächst auch ihre Komplexität. So entwickelt die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) mit CORSIA ihr eigenes Ausgleichssystem, das künftig mit dem PACM nach Artikel 6.4 verzahnt werden soll. Die Abstimmung dieser Systeme hat sich jedoch als alles andere als einfach erwiesen. Die Delegierten verwiesen auf anhaltende Schwierigkeiten aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln, Methoden zur Festlegung von Basislinien, Genehmigungsverfahren und Berichtspflichten. Mehrere Vertragsparteien forderten daher klarere Standardverfahren, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Systemen sicherzustellen.
Das rasche Wachstum von Registern, digitaler Infrastruktur und technischen Steuerungsmechanismen zeigt, dass auch die Umsetzung selbst ein politischer Prozess ist und keineswegs neutral verläuft.
Insgesamt machte der Ambition-Dialog eine Spannung sichtbar, die weit über Fragen der CO₂-Bilanzierung hinausreicht. Das rasche Wachstum von Registern, digitaler Infrastruktur und technischen Steuerungsmechanismen zeigt, dass auch die Umsetzung selbst ein politischer Prozess ist und keineswegs neutral verläuft. Je mehr Länder Register einrichten, Bilanzierungsrahmen entwickeln, Blockchain-Systeme einführen und KI integrieren, desto stärker entstehen neue Formen institutioneller Pfadabhängigkeit. Finanzielle Akkumulation schafft Verwaltungssysteme; Verwaltungssysteme erzeugen Fachwissen; Fachwissen begründet Autorität; und Autorität formt Macht.
Diese Dynamik ist besonders bedeutsam angesichts der Konzentration der Kaufkraft auf eine Handvoll wohlhabender Staaten, die den Markt prägen, sowie der wachsenden Bedeutung der Kohlenstoffmärkte innerhalb nationaler Klimastrategien. Letztlich stellt sich die Frage, ob die derzeit entstehende Umsetzungsarchitektur tatsächlich zu einer schnellen Emissionsminderung beitragen wird oder ob sie vielmehr ein System verfestigt, in dem die Ausweitung von Märkten, bürokratischer Strukturen und des Handels mit Emissionszertifikaten fälschlicherweise mit wirksamem Klimaschutz gleichgesetzt wird.
Oder anders formuliert: Was wäre möglich gewesen, wenn die finanziellen und institutionellen Ressourcen, die in den vergangenen zehn Jahren in den Aufbau dieses umstrittenen Kohlenstoffhandelssystems geflossen sind, stattdessen in den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Vermeidung von Emissionen an ihrer Quelle investiert worden wären?
Artikel 6.8: Nicht-marktbasierte Ansätze bleiben Randerscheinungen
Die Verhandlungen zu Artikel 6.8 auf den SB64 verlagerten ihren Schwerpunkt von der Frage, wie mehr Projekte auf einer bislang wenig beachteten Website veröffentlicht werden könnten, hin zu der Überlegung, wie sich die UNFCCC-Plattform für nicht-marktbasierte Ansätze (NMA) ausbauen und besser mit anderen UNFCCC- sowie nationalen Umsetzungsmechanismen verknüpfen ließe. Im Mittelpunkt stand das in Beschluss 13/CMA.7, Absatz 11 enthaltene Mandat, das das SBSTA (Nebenorgan für wissenschaftliche und technologiebezogene Beratung) auffordert, zusätzliche Funktionen zu prüfen. Diese sollen es den Vertragsparteien ermöglichen, Projekte über ihre nationalen Anlaufstellen gemäß Artikel 6.8 zu erfassen und die NMA-Plattform auf Antrag mit anderen Plattformen – einschließlich nationaler Plattformen – zu vernetzen.
Was zunächst wie eine rein technische Diskussion über digitale Funktionen erschien, entwickelte sich rasch zu einer Debatte über den künftigen Zweck und den weiteren Ausbau der Plattform. Gruppen von Entwicklungsländern, darunter die Like-Minded Developing Countries (LMDCs), Saudi-Arabien, Ägypten und Vertreter*innen der Afrikanischen Verhandlungsgruppe (AGN), argumentierten, dass das Mandat eine tatsächliche Operationalisierung dieser zusätzlichen Funktionen verlange. Dazu gehörten Mechanismen zur Erfassung von Projekten sowie substanzielle Verknüpfungen zwischen verschiedenen Plattformen. Wiederholt betonten sie, dass bloße Hyperlinks dem Mandat nicht gerecht würden. Demgegenüber zeigten sich die EU und die Schweiz zurückhaltender. Sie äußerten Bedenken hinsichtlich des Umfangs der vorgeschlagenen Erweiterungen und stellten infrage, ob diese noch vom bestehenden Mandat gedeckt seien.
Ein zweites zentrales Thema war die Verbindung zwischen Artikel 6.8 und der Klimafinanzierung. Wie in nahezu allen Verhandlungssträngen der UNFCCC machten die Entwicklungsländer erneut deutlich, dass fehlende Finanzmittel das größte Hindernis für die Umsetzung darstellen. Sie argumentierten, dass die NMA-Plattform ihr Potenzial bislang kaum entfaltet habe, da bisher nur wenige konkrete Projekte entstanden seien. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels waren auf der NMA-Plattform lediglich fünf Projekte registriert – im Vergleich zu Tausenden von Vorhaben in den marktbasierten Projektpipelines nach Artikel 6.2 und 6.4. Die Koalition der Regenwaldstaaten (CfRN), die LMDCs, die Philippinen und weitere Delegationen forderten daher, der Mobilisierung finanzieller Mittel deutlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Bemerkenswert ist, dass diese Debatte parallel zu den Verhandlungen über das Arbeitsprogramm zur Emissionsminderung (Mitigation Work Programme, MWP) und das Globale Anpassungsziel (GGA) stattfand. Auch dort diskutierten zahlreiche Vertragsparteien über Umsetzungshemmnisse und Finanzierungsfragen – bevor beide Tagesordnungspunkte schließlich gemäß Regel 16 ohne Einigung vertagt wurden.
Die Ironie dieser Situation war kaum zu übersehen: Während die Verhandlungen über Anpassung und Emissionsminderung nur mühsam Fortschritte erzielten, diskutierten die Vertragsparteien gleichzeitig darüber, wie zusätzliche digitale und institutionelle Infrastrukturen aufgebaut werden könnten, um die Umsetzung von Artikel 6 zu erleichtern. Die Debatte zu Artikel 6.8 spiegelte damit einen breiteren Trend wider, der die gesamte SB64 prägte: den stetigen Ausbau institutioneller Strukturen und Governance-Mechanismen – obwohl die grundlegenden Konflikte um Finanzierung und globale Ungleichheiten weiterhin ungelöst bleiben.
Aus kritischer Perspektive macht dies eine grundlegende Spannung sichtbar. Artikel 6.8 gilt als die nicht-marktbasierte Säule von Artikel 6. Dennoch konzentrierte sich ein Großteil der Diskussionen in Bonn auf den Aufbau neuer Plattformen, Funktionen, Erfassungssysteme und Vernetzungsmechanismen. Dies wirft die Frage auf, wie unabhängig von Marktlogiken Artikel 6.8 langfristig tatsächlich bleiben kann. Darüber hinaus wurde auch dieser Prozess zunehmend in Debatten über institutionellen Ausbau und technische Infrastruktur hineingezogen. Damit stellt sich die weitergehende Frage, ob Artikel 6.8 schrittweise in dasselbe Governance-Ökosystem integriert wird, das die Kohlenstoffmärkte trägt – selbst wenn darüber keine ITMOs generiert werden. Die Kontroverse um den Ausbau der NMA-Plattform verweist auf grundlegendere Auseinandersetzungen über die zukünftige Ausrichtung der nicht-marktbasierten Zusammenarbeit.
Diese Bedenken sind keineswegs neu. Die Verwischung von Standards durch eine schleichende Verschiebung von Sprache, Bedeutung und Zweck gehört seit Langem zu den prägenden Dynamiken innerhalb der UNFCCC. Seit der Verabschiedung des Pariser Abkommens befürchten Beobachter*innen, dass Artikel 6.8 letztlich zu einer Plattform für Aktivitäten werden könnte, die später in Marktmechanismen überführt oder mit ihnen verknüpft werden. REDD+ liefert hierfür ein anschauliches Beispiel. Ursprünglich wurde REDD+ über unterschiedliche Kanäle gefördert, wobei Naturschutz, nachhaltige Entwicklung, Kapazitätsaufbau und nicht-marktbasierte Unterstützung im Mittelpunkt standen. Im Laufe der Zeit wurde REDD+ jedoch zunehmend in subnationale und freiwillige Kohlenstoffmärkte integriert und ist inzwischen auch als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen des PACM nach Artikel 6.4 zulässig.
Während Vertreter*innen der Koalition der Regenwaldstaaten (CfRN) ausdrücklich davor warnten, „neuen Kohlenstoff“ in den Rahmen von Artikel 6.8 einzuführen, und betonten, dass sich nicht-marktbasierte Ansätze auf kohlenstoffunabhängige Zusatznutzen konzentrieren sollten, zielten ihre Vorschläge zugleich auf eine Ausweitung der Diskussionen über Finanzierung, Wälder, Küsten- und Meeresökosysteme sowie Renaturierung. Gerade diese Gleichzeitigkeit macht deutlich, wie fließend die Grenzen zwischen marktbasierten und nicht-marktbasierten Ansätzen inzwischen geworden sind.
Ein weiteres aufschlussreiches Beispiel liefert die Entfernung von Kohlendioxid aus den Ozeanen (marine Carbon Dioxide Removal, mCDR). Parallel zur SB64 fand der Ocean and Climate Change Dialogue statt. Dort wird derzeit diskutiert, wie mCDR als Form der Kohlendioxidentnahme in den Gutschriftenmechanismus des Pariser Abkommens (PACM) integriert werden könnte. Gleichzeitig zeichnen sich mögliche Überschneidungen mit marinen Projekten auf der NMA-Plattform nach Artikel 6.8 ab. Die Trennlinie zwischen nicht-marktbasierten Ansätzen und marktbasiertem Emissionshandel könnte dadurch zunehmend verschwimmen, sich verschieben oder ganz auflösen – und den Kohlenstoffmärkten den Zugang zu immer weiteren ökologischen Bereichen eröffnen.
Über diese entstehenden bürokratischen Kanäle wird die Natur schrittweise entsprechend ihres potenziellen Beitrags zur Kohlenstoffökonomie und zur Klimapolitik neu definiert. Die Diskussionen in Bonn machten die Widersprüche dieser Grenzziehungen sichtbar. Sie offenbarten sowohl grundlegende Schwächen des globalen Finanzsystems als auch die zunehmend unscharfe Grenze zwischen marktbasierten und nicht-marktbasierten Ansätzen.
Artikel 6.4: Die institutionelle Verfestigung der Kohlenstoffmärkte
Im Gegensatz zu Artikel 6.2 und Artikel 6.8 fanden während der SB64 keine formellen Dialoge oder Verhandlungen zu Artikel 6.4 statt. Der Grund dafür ist, dass ein Großteil der inhaltlichen Arbeit zum Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) – dem durch Artikel 6.4 geschaffenen zentralisierten Kohlenstoffmarkt der Vereinten Nationen – im Aufsichtsgremium für Artikel 6.4 (Article 6.4 Supervisory Body) sowie dessen technischem Methodik-Expertengremium erfolgt. Beide Gremien tagen mehrmals im Jahr.
Obwohl diese Sitzungen deutlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit erhalten als die formellen UNFCCC-Verhandlungen, werden dort einige der weitreichendsten Entscheidungen über die Zukunft der internationalen Kohlenstoffmärkte getroffen. Artikel 6.4 soll den Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls ablösen und ein zentralisiertes System schaffen, über das Emissionsgutschriften erzeugt, übertragen und künftig sowohl von Staaten zur Erfüllung ihrer national festgelegten Beiträge (NDCs) als auch von anderen Akteuren zur Erreichung ihrer Klimaziele genutzt werden können.
Bis Juni 2026 waren 1.515 Anträge auf den Übergang bestehender CDM-Projekte eingereicht worden. Davon wurden 208 genehmigt; 22 Aktivitäten wurden offiziell im Rahmen des PACM registriert, darunter elf Einzelprojekte und elf Programmes of Activities (PoAs). Auffällig ist, dass sich rund 94 Prozent des registrierten Übergangsvolumens auf Bangladesch (8,38 Millionen Tonnen) und Bhutan (2,92 Millionen Tonnen) konzentrieren. Dies verdeutlicht die starke geografische Konzentration der frühen Projektaktivitäten.
Parallel dazu wurden 1.248 neue Aktivitäten für den Mechanismus vorgeschlagen. Rund zwei Drittel davon entfallen auf bereits bestehende CDM-Projekte aus den Bereichen Wind- und Wasserkraft. Die Pipeline neuer Projekte verlagert sich jedoch zunehmend auf Solarenergie, effiziente Kochherde, Elektrofahrzeuge, nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Aufforstung. Zu den ersten genehmigten Methoden zählen die Abfackelung und Nutzung von Methan sowie die Verringerung von Lachgasemissionen (N₂O) in der Salpetersäureproduktion. Sie umfassen rund 90 Projekte, darunter sowohl überführte CDM-Projekte als auch neue PACM-Aktivitäten.
Da inzwischen mehr als 100 national festgelegte Beiträge (NDCs) eine Beteiligung an Artikel 6 vorsehen und zugleich Verhandlungen über die Integration der CORSIA-Zulassungsfähigkeit in den Mechanismus laufen, entwickelt sich Artikel 6.4 zunehmend zu einer der zentralen institutionellen Säulen des UNFCCC-Prozesses.
Eine der folgenreichsten und zugleich am wenigsten beachteten Entwicklungen im Rahmen von Artikel 6.4 ist die bevorstehende Überarbeitung des Sustainable Development Tool (SD Tool). Dieses bildet den zentralen Rahmen für Schutzvorkehrungen (safeguards) des Mechanismus und soll unter anderem Menschenrechte, Arbeitsrechte, die Rechte indigener Völker, Landrechte, die Beteiligung betroffener Interessengruppen sowie ökologische und soziale Risiken berücksichtigen.
Organisationen der Zivilgesellschaft, Vertreter*innen indigener Völker, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen setzen sich seit Langem für deutlich strengere Vorgaben ein. Dazu gehören unter anderem unabhängige Risikobewertungen, die kontinuierliche Einholung der Free, Prior and Informed Consent (FPIC), ein wirksamer Schutz vor unfreiwilliger Umsiedlung, die Anerkennung gewohnheitsrechtlicher Landrechte, stärkere Arbeitsschutzstandards sowie eine bessere Ausrichtung an internationalen Menschenrechtsnormen. Die Bedeutung dieser Überarbeitung kann kaum überschätzt werden.
Obwohl die Auswertung des ersten Überprüfungszyklus ursprünglich für die Sitzung des Aufsichtsgremiums im Mai 2026 (SBM021) vorgesehen war, deuteten die ursprünglichen Pläne des Aufsichtsgremiums und des Sekretariats zunächst auf lediglich begrenzte Änderungen hin. Im Mittelpunkt sollten vor allem aktivitätsspezifische Anhänge stehen, darunter auch solche zur Kohlendioxidentfernung (Carbon Dioxide Removal, CDR).
Die gut dokumentierten Schäden früherer Kohlenstoffmarktprojekte zeigen, dass die bisherigen Schutzvorkehrungen erhebliche Defizite aufweisen.
Erst das intensive Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen führte zu einem Umdenken. Das Aufsichtsgremium beschloss daraufhin, Anfang Juli einen zusätzlichen Aufruf zur Einreichung öffentlicher Stellungnahmen zu veröffentlichen. Die eingegangenen Beiträge sollen auf der Sitzung SBM023 im Oktober 2026 geprüft werden. Im Anschluss wird das Sekretariat eine überarbeitete Fassung des Sustainable Development (SD) Tool ausarbeiten, in die die Empfehlungen einfließen sollen. Die Verabschiedung des überarbeiteten Rahmens ist für die erste Sitzung des Aufsichtsgremiums im Jahr 2027 vorgesehen.
Diese Debatte ist von zentraler Bedeutung, weil die gut dokumentierten Schäden früherer Kohlenstoffmarktprojekte – insbesondere im Zusammenhang mit REDD+, aber auch bei Kochherdprogrammen, landbasierten Kompensationsprojekten und anderen ressourcenintensiven Maßnahmen – zeigen, dass die bisherigen Schutzvorkehrungen erhebliche Defizite aufweisen.
Selbst die strengsten Schutzvorkehrungen können Schäden jedoch nur innerhalb eines Systems begrenzen, dessen grundlegender Zweck weiterhin in der Erzeugung handelbarer Emissionsgutschriften besteht. Genau darin liegt die strukturelle Begrenzung des Sustainable Development Tool. Es kann weder die historischen Machtverhältnisse des Kolonialismus noch die bestehenden globalen Ungleichheiten überwinden.
Noch deutlicher wird dies angesichts der grundlegenden Widersprüche von Artikel 6.4: der Kommodifizierung von Emissionsminderungen, der Finanzialisierung ökologischer Prozesse, den fortbestehenden Machtasymmetrien zwischen Projektentwicklern und betroffenen Gemeinschaften, sprachlichen und kulturellen Ungleichheiten sowie einer Marktlogik, die fortgesetzte Emissionen an einem Ort durch angerechnete Maßnahmen an einem anderen – oftmals besonders stark vom Klimawandel betroffenen – Ort legitimiert.
Gerade deshalb ist die Debatte über die Schutzvorkehrungen des Sustainable Development Tool so bedeutsam: Sie macht nicht nur die Grenzen dieser Schutzmechanismen sichtbar, sondern verweist zugleich auf die grundlegenden strukturellen Defizite der Kohlenstoffmärkte selbst.
COP 31: Mehr Bürokratie, weniger Transformation?
Da sich der Blick nun auf die COP 31 im November in Antalya richtet, dürften die ungelösten Spannungen, die bereits die SB64 geprägt haben, bestehen bleiben. Wie erwartet bildete die Finanzierung die zentrale Konfliktlinie, die sich durch nahezu alle Tagesordnungspunkte zog und die Debatten über Anpassung, Emissionsminderung, gerechten Übergang, Umsetzung und Kohlenstoffmärkte bestimmte. Die Verhandlungen über Anpassung und Emissionsminderung gerieten erneut ins Stocken: Sowohl das Globale Anpassungsziel (Global Goal on Adaptation, GGA) als auch das Arbeitsprogramm zur Emissionsminderung wurden gemäß Regel 16 vertagt, wodurch sich das Zeitfenster für wirksame Klimaschutzmaßnahmen weiter schließt.
Wie erwartet bildete die Finanzierung die zentrale Konfliktlinie.
Das Ergebnis folgte einem inzwischen vertrauten Muster: ausführliche Diskussionen über Umsetzung, Ambition und Zusammenarbeit standen einem mangelnden politischen Fokus auf die tiefgreifenden strukturellen Veränderungen gegenüber, die erforderlich wären, um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen rasch voranzutreiben und die davon betroffenen Gemeinschaften wirksam zu unterstützen. Während sich Klimakatastrophen weltweit verschärfen, wächst die Kluft zwischen dem Ausmaß der Krise und dem Tempo politischer Entscheidungen.
Gleichzeitig wurde die Umsetzung von Artikel 6 kontinuierlich vorangetrieben. Register werden eingerichtet, Methodiken beschlossen, Berichtssysteme erweitert und mit Blockchain-Technologien verknüpft, Expert*innen entwickeln neue Methoden und Verfahren, und zusätzliche Ebenen technischer und bürokratischer Klimagovernance entstehen. Die Diskussionen zu Artikel 6.2, Artikel 6.4, Artikel 6.8 sowie zur Integration von CORSIA deuteten allesamt auf die beschleunigte Institutionalisierung einer globalen Architektur für Kohlenstoffmärkte hin.
Gerade dies sollte den Vertragsparteien und Verhandler*innen Anlass zum Nachdenken geben. Die größte Gefahr für das Klimaregime besteht möglicherweise nicht darin, dass Artikel 6 seine Emissionsminderungsziele verfehlt. Gravierender könnte sein, dass sich seine institutionellen Strukturen so tief verfestigen, dass ihre grundlegenden Annahmen kaum noch hinterfragt werden.
Während CO₂-“Vermögenswerte“ zunehmend in Finanzsysteme und verschiedene Verhandlungsstränge der UNFCCC – etwa das Globale Anpassungsziel (GGA) – integriert werden, konzentrieren sich neue Formen von Fachwissen und Autorität innerhalb einer wachsenden Kohlenstoff-Bürokratie. Die daraus entstehende institutionelle Pfadabhängigkeit beginnt sich zu verfestigen. Es besteht die reale Gefahr, dass die Institutionen und bürokratischen Strukturen, die derzeit für die Kohlenstoffmärkte geschaffen werden, politisch und wirtschaftlich so tief verankert sein werden, dass sie sich später kaum noch infrage stellen lassen.
Unterdessen werden die engagierten Beobachter*innen bei diesen Verhandlungen häufig auf eine rein formale Rolle reduziert, während die Kosten der fortgesetzten Verzögerung weiterhin von denjenigen getragen werden, die am wenigsten zur Klimakrise beigetragen haben: Gemeinschaften an den Frontlinien der Klimakrise, Umweltverteidiger*innen, von Kriegen betroffene Menschen, Frauen, indigene Völker, marginalisierte Bevölkerungsgruppen und letztlich auch die Natur selbst, von der alles Leben abhängt.