Statut der Grünen Akademie
Ziele und Struktur der Grünen Akademie
Die Grüne Akademie ist ein beratendes Gremium und eine Denkwerkstatt der Heinrich-Böll-Stiftung zu grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Themen der Zeit. Ihr Ziel ist, den Dialog zwischen Politik und Wissenschaft zu fördern.
Sie besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern sowie einer hauptamtlichen Akademieleitung, die von einer Arbeitseinheit unterstützt wird. Außerdem gehören der zuständige Vorstand sowie die Leitung des Bereichs Inland qua Amt der Akademie an.
Die Grüne Akademie ist Teil des Bereichs Inland der Stiftung.
Formate der Akademie
Die Grüne Akademie kommt in der Regel zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen. Sie sind der zentrale Ort der Diskussion gesellschaftspolitisch relevanter Themen unter den Akademiemitgliedern mit geladenen Gästen.
Darüber hinaus kann der Beirat in Abstimmung mit der Akademieleitung weitere Formate entwickeln, in die Akademiemitglieder einbezogen werden.
Mitglieder der Akademie
Die Mitgliedschaft in der Akademie beinhaltet das Angebot und die Aufforderung, sich an einem politisch relevanten, interdisziplinären Diskussionszusammenhang innerhalb der Heinrich-Böll-Stiftung zu beteiligen. Die Mitglieder der Akademie wählen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder die ehrenamtlichen Mitglieder des Beirats auf Vorschlag des zuständigen Vorstands im Rahmen einer der Akademie-Tagungen.
Die Mitglieder der Akademie werden auf Vorschlag des Beirats vom zuständigen Vorstand für eine Dauer von drei Jahren berufen.
Eine mehrmalige Berufung ist möglich. Für bestehende Mitgliedschaften ist der 30.06.2027 Stichtag für das Ende der aktuellen Mitgliedschaft. Zum 01.07.2027 beginnt der nächste dreijährige Turnus für alle Mitgliedschaften.
Eine Aufnahme neuer Mitglieder in die Akademie ist jederzeit möglich, mit einer verkürzten Mitgliedschaftsdauer bis zum jeweils nächsten regulären Stichtag.
Beirat der Akademie
Der Beirat besteht aus bis zu neun ehrenamtlichen Akademiemitgliedern sowie drei hauptamtlichen Mitgliedern: dem zuständigen Vorstand der Stiftung, der Leitung des Bereichs Inland sowie der Leitung der Grünen Akademie. Er tagt regulär zweimal jährlich auf Einladung der Leitung der Akademie.
Er verständigt sich auf das Konzept für die Tagungen der Akademie und berät den Bereich Inland der Stiftung.
Beiratstreffen sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Beiratsmitglieder anwesend sind.
Die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag des zuständigen Vorstands durch die Mitglieder der Akademie im Rahmen einer der Akademie-Tagungen für drei Jahre mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt.
Eine zwischenzeitliche Wahl neuer Beiratsmitglieder ist bei Vakanzen im Rahmen einer Akademie-Tagung möglich, mit dann einer verkürzten Mitgliedschaftsdauer bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl eines neuen Beirats.
Leitung der Akademie
Die hauptamtliche Leitung der Akademie ist für die fachliche Arbeit der Akademie verantwortlich. Darüber hinaus koordiniert sie die Arbeit des Beirats und unterstützt diesen in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie wird von einer Arbeitseinheit unterstützt.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung der Heinrich-Böll-Stiftung am 20.06.2026
Kontakt
Ole Meinefeld
Referent für Zeitdiagnose und Diskursanalyse / Arbeitseinheit Grüne Akademie
Heinrich-Böll-Stiftung
Grüne Akademie
Schumannstraße 8
10117 Berlin