Kenia: Von "frei und fair" zu "null und nichtig"

Auf Antrag von Oppositionsführer Raila Odinga kassierte Kenias oberstes Gericht am vergangenen Freitag die Präsidentschaftswahlen vom 8. August 2017 und ordnete einen erneuten Urnengang an. Das Urteil ist sowohl für Kenia als auch für Afrikas langfristige demokratische Entwicklung bahnbrechend. Abzuwarten bleibt, wie es sich im akuten politischen Kontext auswirken wird.

Comic zu den gescheiterten Präsidentschaftswahlen in Kenia.
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Wechselnde Perspektiven auf die kenianische Justiz: Nach der Wahl im August riet Präsident Kenyatta dem Oppositionsführer Raila Odinga übermütig, er solle doch vor Gericht gehen, obwohl dieser kein Vertrauen in das oberste Gericht hatte. Nach Ihrem unerwarteten juristischen Sieg lobpreiste Odinga das Gericht, während Präsident Kenyatta die Richter/innen nun als Gauner beschimpfte.

Noch in der Wahlnacht erhob Oppositionsführer Raila Odinga schwere Vorwürfe gegen die Regierung von Präsident Uhuru Kenyatta und die IEBC - die Wahlkommission, die die 500 Millionen US Dollar teuren Wahlen organisiert hatte. Die Systeme der IEBC seien manipuliert worden. Vermeintliche Wahlergebnisse auf der Webseite der Kommission – die Kenyatta mit erstaunlicher Konstanz bei 54% in Führung zeigten - seien mit einer vorgegebenen Formel erzeugt worden. Die Regierung sei im Begriff, nach 2007 und 2013 „eine weitere Wahl zu stehlen“. Wahlbeobachtermissionen und weite Teile vor allem der internationalen Medien gingen rasch auf Distanz zu den teilweise abenteuerlich anmutenden Vorwürfen der Opposition. Stattdessen betonten sie vor allem den geordneten Ablauf des Wahltags selbst. In politischen Kommentaren musste sich Odinga als immerwährender Verlierer beschimpfen lassen. Die New York Times warf ihm gar vor, „schon wieder die Glut ethnischer Auseinandersetzungen angeheizt“ zu haben, weil er das Wahlergebnis in Zweifel zog. Zwar empfahlen die Beobachtermissionen Odinga unisono, er könne ja die Gerichte anrufen. Seine eigentlichen Beschwerden jedoch wiesen sie weitgehend ungeprüft zurück. Stattdessen wurde die Transparenz und Fairness der Wahl gelobt und Odinga bedrängt, noch vor der offiziellen Verkündigung des Endergebnisses eine Niederlage einzuräumen.

Nachdem die Wahlkommission Präsident Uhuru Kenyatta am Ende der Wahlwoche offiziell zum erneuten Sieger erklärte, appellierte die Opposition zunächst an die Öffentlichkeit, ihren Unmut zu artikulieren. Das Oppositionsbündnis NASA selbst organisierte zunächst kaum eigene Demonstrationen. Vor allem bei spontanen Protesten und Polizeioperationen mit harter Hand kam es in Nairobi und in Odingas Hochburgen im Westen Kenias zu erheblicher Gewalt. Mindestens 28 Menschen verloren binnen weniger Tage ihr Leben, darunter Frauen und Kinder.

Lange lehnte die Opposition es kategorisch ab, vor Gericht zu gehen. Zu tief saß der Frust über die Erfahrung von 2013, als die Petition der damaligen Oppositionsallianz CORD gegen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl mit juristischen Winkelzügen und ohne detaillierte Prüfung der Anschuldigungen abgewiesen worden war . Überraschend rang sich Odinga dann kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist doch noch zu einer Klage durch, wohl auch aus Mangel an kurzfristig tragfähigen Alternativen.

Showdown im Gerichtssaal

Proteste und Polizeigewalt ließen nach, und Kenia richtete alle Augen auf den holzgetäfelten Saal des Obersten Gerichtshofs, in dem sich nun einige der prominentesten Anwälte Kenias zum Duell in Robe und Perücke einfanden. Schon während der auf zwei Wochen befristeten Verhandlungen demonstrierte das Gericht seine Unabhängigkeit und juristische Konsequenz. Einerseits erhielt die Opposition keine Chance, substantielle zusätzliche Beweismittel nach dem Ende der extrem kurzen Einspruchsfrist in das Verfahren einzubringen. Andererseits ordnete es an, dass die IEBC gegenüber dem Gericht einen Teil ihrer Computersysteme und die Tabellierung der Wahlergebnisse offenlegen musste – ein Durchbruch für die Opposition.

Doch als das Gericht am vergangenen Freitagmorgen zur Verkündung des Urteils zusammentrat, rechnete praktisch niemand ernsthaft mit anderem Ausgang als einer Bestätigung von Uhuru Kenyattas zweiter Amtszeit. Zu tief sitzt die Erfahrung mit einer von der Exekutive kontrollierten und gegängelten Justiz, zu umfassend hat die Korruption fast alle Bereiche des öffentlichen Sektors durchdrungen. Aber schon die inzwischen wie ein Mantra über die sozialen Medien verbreiteten, einführenden Worte des Obersten Richters David Maraga ließen erahnen, was folgen würde: „Die Größe einer Nation liegt in ihrer Treue zur Verfassung und der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und vor allem der Achtung vor Gott“. In einer nüchternen Stellungnahme erklärte das Gericht sodann die Präsidentschaftswahl aufgrund einer Mehrheitsentscheidung als „null und nichtig“ und ordnete Neuwahlen binnen zwei Monaten an .

Die detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus. Doch es wurde bereits deutlich, dass das Gericht vor allem auf der Grundlage von Verfahrensmängeln der Wahlkommission entschied. Insbesondere bei der Dokumentation und Verarbeitung der Wahlergebnisse wurden zahlreiche Lücken, Unregelmäßigkeiten, und nicht nachvollziehbare Veränderungen festgestellt. Den von der Opposition konstatierten Wahlbetrug bescheinigte das Gericht damit ausdrücklich nicht. Es beschäftigte sich kaum mit der Frage, ob und in welchem Umfang der durch die Verfahrensmängel ermöglichte Stimmenklau tatsächlich stattgefunden hat, und ob dieser zu einem anderen Wahlergebnis geführt haben könnte.

Aber das Attest „transparenter und fairer Wahlen“ von Beobachtermissionen, Medien und ausländischer Diplomatie fiel durch das Urteil wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Man bemühte sich rasch um Schadensbegrenzung, indem die demokratischen Errungenschaften des Urteils beschworen und auf differenzierte, ausführliche Analysen der Beobachterinnen und Beobachter verwiesen wurde. Die New York Times rang sich notgedrungen sogar zu einer Kurskorrektur durch. Doch für einen großen Teil der Öffentlichkeit lässt diese Erfahrung nur den Schluss zu, dass insbesondere Europa und Nordamerika im Zweifel immer der Stabilität der Verhältnisse und den eigenen Allianzen Priorität vor Demokratie und Gerechtigkeit einräumen. Die Wahrnehmung, dass sich hier die Einäugigkeit des Auslands offenbarte, hat bleibenden Schaden für die Glaubwürdigkeit und damit die Effektivität von Beobachtermissionen angerichtet. Dies ist besonders tragisch angesichts des Bedarfs an unabhängiger Beobachtung, der mit der Neuwahl am 17. Oktober entstanden ist.

Langfristig bahnbrechend – „unshrinking the spaces?“

Mit dem Urteil hat zum ersten Mal ein oberstes Gericht auf dem afrikanischen Kontinent einer Oppositionspetition auf höchster Ebene stattgegeben und damit die Wiederholung einer Präsidentschaftswahl angeordnet. Als solches wurde die Entscheidung in der Region begrüßt und als Signal der Hoffnung und Ermutigung für die immer stärker von Repressionen betroffenen Demokratiebewegungen gewertet.

Auch für Kenia selbst markiert es – zunächst losgelöst vom unmittelbaren politischen Wettbewerb betrachtet - einen der wichtigsten Meilensteine für die Entwicklung des Rechtssystems und die Umsetzung der Verfassung in über 50 Jahren postkolonialer politischer Geschichte. Es ist nicht lange her, dass der oberste Richter des Landes noch nach Gutdünken vom Präsidenten eingesetzt und abberufen werden konnte. Erst mit der neuen Verfassung von 2010 setzten Reformen ein, die auf eine Stärkung und größere Unabhängigkeit der Justiz hoffen ließen. Aber trotz der Fortschritte auch bei der Dezentralisierung von Macht hin zur lokalen Ebene, bei den Medien und der Zivilgesellschaft sind in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen Versuche zu beobachten gewesen, die bürgerlichen Rechte formell und informell wieder einzuschränken oder zu untergraben. Die Medien wurden durch repressive Gesetzesentwürfe und Drohungen hinter den Kulissen eingeschüchtert, eine Filmkommission übte im Kulturbereich willkürliche Moralzensur, außergerichtliche Tötungen sind nach wie vor weit verbreitet. Die progressive NGO Gesetzgebung, die noch kurz vor Kenyattas Amtsantritt verabschiedet wurde, wird bis heute nicht umgesetzt. Das Gesetz würde dem notorischen „NGO Board“ die rechtliche Grundlage entziehen. Stattdessen drangsaliert das überkommene NGO Board die Zivilgesellschaft weiter , wie jüngst auch im Vorfeld der Wahlpetition Odingas: Zwei wichtigen Bürgerrechtsorganisationen, dem Africa Centre for Open Governance (AfriCOG) und der Kenya Human Rights Commission, wurde eine Woche nach der Wahl die Schließung aufgrund fadenscheiniger Anschuldigungen angekündigt. AfriCOG hatte die Präsidentschaftswahl 2013 an führender Stelle angefochten.

Vor diesem Hintergrund stellte die Gerichtsentscheidung vom vergangenen Freitag den ultimativen Stresstest für die verfassungsmäßige Ordnung Kenias dar. Niemand hätte sich bis dato vorstellen können, dass sich ein Gericht trauen könnte, dem Präsidenten ein bereits gewonnen geglaubtes Mandat wieder zu entziehen. Diesen Test bestanden zu haben demonstriert die Wehrhaftigkeit der Verfassung und öffnet zumindest für den Moment die wahrgenommenen demokratischen Spielräume wieder ein Stück weit.

Zweiter Anlauf, alles besser?

Noch ist schwer abzusehen, wie die Wiederholung der Wahl genau ablaufen wird, wenn sie denn tatsächlich am 17. Oktober stattfinden sollte. Die Kommission hat angekündigt, dass nur Kenyatta und Odinga gegen einander antreten werden. Die sechs anderen, nahezu bedeutungslosen Wettbewerber werden nicht auf dem Wahlzettel erscheinen.

Schon sehr bald nach der Urteilsverkündung hielten beide Lager bereits wieder Großversammlungen ab, um die Entscheidung des Gerichts politisch zu vermarkten. Präsident Kenyatta betonte zwar die Bedeutung von Frieden über allen anderen Belangen und beteuerte, das Urteil zu respektieren, auch wenn er in der Sache nicht zustimme. Zugleich beschimpfte er aber das Oberste Gericht zum Entsetzen Vieler – auch unter seiner eigenen Anhängerschaft - als Gauner und warf den sechs Richterinnen und Richtern vor, sich dem demokratischen Willen von 40 Millionen Kenianern in den Weg gestellt zu haben. Er kündigte an, sich nach der Wahl um „das Problem mit der Justiz“ kümmern zu wollen. Er betonte, die Regierungspartei Jubilee sei bereit, den neuen Wahlgang sofort durchzuführen.

Die Oppositionsallianz NASA dagegen brüstete sich mit dem „Sieg für die Demokratie in Kenia und Afrika“ und zögerte nicht lange, tiefgreifende Reformen bei der Wahlkommission vor dem nächsten Urnengang zu fordern. Prozedural hat die Opposition wenig Einfluss auf das weitere Gebaren der IEBC. Politisch aber dürfte sie sich nach dem Sieg vor Gericht gestärkt fühlen und alle Angriffschancen nutzen, um die Regierung im zweiten Wahlkampf des Jahres 2017 vorzuführen. Kandidat Odinga hat bereits Vorbehalte gegen den angekündigten Termin angemeldet. Der Vorsitzende der Wahlkommission kündigte unmittelbar nach dem Richterspruch eine personelle Umstrukturierung der IEBC an, die aber zum Teil noch von der detaillierten Urteilsbegründung zur Annullierung der Wahlen abhängen wird, die das Gericht spätestens bis zum 22. September vorlegen will. Erst danach dürfte sich entscheiden, ob und wie die Opposition politisch weiter gegen die IEBC mobilisiert, oder auf rasche Neuwahlen unter wenig veränderten institutionellen Rahmenbedingungen setzt.

In den nächsten Tagen wird sich zudem zeigen, inwieweit sich das Kräftemessen vor Gericht noch ausweitet. Die Einspruchsfristen für die Wahlen der Gouverneure, Senatoren, nationalen und lokalen Parlamentsabgeordneten inklusive der reservierten Sitze für Frauenvertreterinnen , welche ebenfalls am 8. August stattfanden, sind noch nicht abgelaufen. Die Entscheidung zur Annullierung der Präsidentschaftswahl dürfte in jeder noch einzureichenden Petition Erwähnung finden.

Vereinfacht wird der erneute Wahlgang dadurch, dass diesmal nur eine von sechs Wahlen stattfindet, deren Auszählung bei nur zwei Kandidaten unkompliziert sein sollte. Zudem ist der „Motor“ der Kommission quasi noch warm. Es ist ein großes Reservoir von bereits trainiertem Personal mit frischen Erfahrungen (und Lehren) verfügbar, Systeme und Logistik stehen. Mit Reflektion und Nacharbeit könnte sich also zumindest der rein technische Anteil, der zur Annullierung der Wahl geführt hat, diesmal besser bewältigen lassen.

Vollkommen offen ist dagegen, wie es der IEBC gelingen kann, in so kurzer Zeit den Vertrauensverlust zu überwinden, der im Dunstkreis von schlechter Kommunikation, extremer gesellschaftlicher Polarisierung und allgegenwärtigem Betrugsverdacht entstanden ist. Massive, kurzfristige Investitionen in die Transparenz insbesondere der Wähleridentifikation und des Tabellierungsprozesses sind erforderlich, bei deren Umsetzung neben der Kommission auch Beobachtergruppen, Zivilgesellschaft und Medien eingebunden werden müssen. Auf dieser Grundlage könnten vertrauensbildende Maßnahmen inklusive einer umfassenden, gehaltvollen Kampagne zur Information der Wählerschaft erreichen, dass das nächste Wahlergebnis breitere Anerkennung findet und Kenia seinen demokratischen Entwicklungspfad fortsetzen kann.