Lebensbedingungen in ländlichen Abwanderungsräumen stabilisieren

Die Agrarförderung und die Flächenpolitik soll sich auf kleinere, möglichst ökologisch produzierende Betriebe konzentrieren. Zuwanderung kann für ländliche Regionen eine Chance sein. Sie brauchen dafür aktive Zuwanderungskonzepte.

Die Agrarförderung der EU begünstigt das Agrobusiness und benachteiligt die kleineren Betriebe, weil sie unbegrenzt nach der Größe der landwirtschaftlichen Fläche subventioniert. Sinnvoll wäre die Einführung einer Förderobergrenze bei maximal 400 ha. Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH des Bundes (BVVG), die die nach der Vereinigung übernommenen landwirtschaftlichen Flächen der DDR schrittweise privatisiert, sollte ihrerseits keine Flächen mehr an Agrarindustrie und Fonds verkaufen, sondern ausschließlich an Landwirtschaftsbetriebe mit maximal 400 ha Fläche.

Die Bundesländer können zum Schutz einer angemessenen Agrarstruktur die Veräußerung von übergroßen Agrarflächen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und die Verpachtung nach dem Landpachtverkehrsgesetz steuern und begrenzen. Landgrabbing (spekulativer Landaufkauf) darf es in Deutschland und anderswo nicht mehr geben!

Entscheidend für die Lebendigkeit und die Lebensqualität von Dörfern und Mittelstädten ist der Erhalt bzw. Ausbau von Schulstandorten.
Die neue Zuwanderung von Geflüchteten ist eine bisher weitgehend unerschlossene Ressource für ländliche Abwanderungsgebiete, insbesondere von deren Klein- und Mittelstädten. Sie kann eine Chance sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Interessierte Städte und Gemeinden brauchen aktive Zuwanderungskonzepte, die lokale Arbeitskräftebedarfe und die Lage auf den Wohnungsmarkt berücksichtigen und eine Willkommenskultur etablieren. Von Seiten des Bundes wäre ein Zuwanderungsgesetz hilfreich, außerdem Hilfen für Existenzgründung und Wohneigentumsbildung für Migrant/innen jeglicher Art (auch Zuzügler/innen oder Rückkehrer/innen aus anderen Regionen Deutschlands). Die Wohnsitzauflage halten wir nicht für zielführend, da die zugewiesenen Migrant/innen erfahrungsgemäß nach Ablauf der Residenzpflicht wieder abwandern.