Feinstaub ist unsichtbar, kann aber tief in die Lunge eindringen und die Gesundheit schädigen. Dennoch lässt sich die Belastung von Umwelt und Gesundheit durch Schutz und Vorsorge senken.
Staub nehmen wir oft nicht wahr, am stärksten noch, wenn er im Hals kratzt und Husten auslöst. Hausstaub besteht dabei aus einer „Mischung“ unterschiedlichster Stoffe wie Hautschuppen, Textilfasern und kleinen Sandpartikeln.
Beim Feinstaub sind die Teilchen deutlich kleiner, kaum wahrnehmbar und ein Teil des Schwebstaubs. Als Schwebstaub (englisch: "Particulate Matter" (PM)) werden Teilchen in der Luft bezeichnet, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern längere Zeit in der Atmosphäre schweben.
Feinstaub wird in zwei Partikelgrößen unterteilt, in der ersten Kategorie ist sie kleiner als 10 Mikrometer, abgekürzt PM 10. Man müsste mehr als 100 dieser Partikel nebeneinanderlegen, um die Länge von einem Millimeter zu erreichen.
Diese wiederum vergleichsweise recht groben Partikel bleiben nahezu vollständig in der Nase oder im Rachen hängen und werden nicht in die Lunge eingeatmet.
Anders sieht es bei der zweiten Feinstaub-Kategorie aus, den Partikeln kleiner als 2,5 Mikrometern (PM 2,5). Diese können tief in Lunge und Lungenbläschen eindringen und dort lange Zeit verbleiben.
Ebenso gefährlich sind ultrafeine Partikel (kleiner als 100 Nanometer) oder künstlich hergestellte Nanopartikel (kleiner als 50 Nanometer).
Straßenverkehr ist Hauptquelle des Feinstaubs
In Ballungsgebieten dominiert der Straßenverkehr als Quelle des Feinstaubs. Dieser gelangt aus Motoren, vorrangig über Dieselmotoren, in die Luft. Partikel stammen aber auch aus Abrieb von Bremsen und Reifen.
Eine weitere Quelle ist die Landwirtschaft: Insbesondere die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung tragen zur Bildung von Feinstaub bei. Nanopartikel wiederum werden Kosmetika beigemischt.
Die Belastung durch Feinstaub ist seit langem als Gesundheitsproblem bekannt. Folge können Erkrankungen der Lunge und des Herzens sowie Typ-2-Diabetes sein.
Die in Europa und damit in Deutschland geltenden Grenzwerte für Feinstaub sind mehr als 20 Jahre alt. Sie spiegeln nicht die heutigen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung wider.
Ab 2030 sind neue Grenzwerte einzuhalten
Die Ende 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung über Luftqualität und saubere Luft schreibt deswegen strengere, an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO angepasste Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub fest. Ab 2030 sind die neuen Grenzwerte auch in Deutschland einzuhalten.
Es gilt dann für Feinstaub PM 2,5 ein mittlerer täglicher Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Dieser darf nicht öfter als 18-mal im Jahr überschritten werden.
Bei Feinstaub PM10 liegt der tägliche durchschnittliche Grenzwert dann bei 45 Mikrogramm je Kubikmeter. Dieser ist ebenfalls nicht öfter als 18-mal pro Jahr zu überschreiten.
Diese Grenzwerte dürfen aber nicht täuschen. Aus medizinischer Sicht gibt es für Feinstaub keinen unteren Grenzwert, unter dem keine negativen Effekte mehr auftreten. Für den Schutz der menschlichen Gesundheit sollte die Konzentration von Feinstaub so weit wie möglich minimiert werden.
Geringere Autonutzung verringert Staubbelastung
Für ultrafeine Partikel bis 100 Nanometer legt die EU-Verordnung keinen Grenzwert fest. Die Konzentration der Partikel soll aber künftig dort gemessen werden, wo hohe Konzentrationen wahrscheinlich sind, etwa in der Nähe von Flughäfen, Häfen, Straßen, Industriestandorten oder Haushaltsheizungen. Vor allem Holzeinzelfeuerungen wie Kaminöfen stoßen viel Feinstaub aus.
Die neue Luftqualitätsrichtlinie der EU gibt den Staaten auch neue Instrumente in die Hand. So sollen diese frühzeitig beginnen, Luftqualitätsfahrpläne aufzustellen, um die Einhaltung der Grenzwerte bis 2030 zu sichern.
Als effektive Maßnahme im Straßenverkehr zeigt sich der Einsatz verschleißfester Bremsen und Reifen, kombiniert mit einer reifenschonenden Fahrweise sowie der Einführung einer City-Maut oder von Tempolimits, speziell von Tempo 30 in den Städten.
Eine geringere Autonutzung verringert jedwede Emissionen. Dazu sind Investitionen in den öffentlichen Verkehr sowie in den Fuß- und Radverkehr notwendig.
Um die Staubbelastung zu senken, sprechen sich immer mehr Kommunen für eine Einschränkung von Feuerwerken aus. Jährlich werden in Deutschland rund 2.000 Tonnen Feinstaub (PM 10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern meist in der Silvesternacht freigesetzt. Das entspricht in etwa einem Prozent der gesamten vom Menschen freigesetzten Menge an Feinstaub pro Jahr in Deutschland.
Individuell kann - gerade bei großer Staubbelastung - das Tragen von Atemschutzmasken hilfreich sein und das Einatmen feinster Aerosole, von Rauch und toxischen Stäuben verhindern. Ebenso sollte Sport im Freien an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung vermieden werden. Zuverlässige Informationen - auch über die Staubbelastung - gibt die kostenlose und werbefreie App „Luftqualität“ des Umweltbundesamtes (UBA).