Die Unabhängigkeit des Kosovos hat nicht nur Einfluss auf das Gefüge auf dem Balkan, sondern auch die für die Erweiterungpläne der EU, die sich mit einem fragilen Südosteuropa auseinandersetzen muss. ➤ Aktuelle Artikel, Publikationen und andere Veröffentlichungen zur EU und Nordamerika.
Die EU in Südosteuropa
Auf Antrag Serbiens hatte die UN-Vollversammlung 2008 dem Internationalen Gerichtshof (IGH) als höchstrichterlicher Instanz der UN die Frage vorgelegt, ob die einseitige Unabhängigkeitserklärung für den Kosovo mit dem internationalen Recht vereinbar sei.
Kein Politikverbot
Mit gutem Grund hat der IGH die Frage eng interpretiert und ihr eine weiter einengende negative Form verliehen. Sie liefe darauf hinaus, ob das einschlägige internationale Recht diese Unabhängigkeitserklärung verbiete oder nicht. Es verbiete sie nicht. Auch in Fällen, in denen es nicht um die antikoloniale Befreiung von Unterjochung, Beherrschung und Ausbeutung ging, sei es zu keiner neuen Regel gekommen, die eine Unabhängigkeitserklärung unterbindet. Der Einwand, dass eine solche Erklärung, den Grundsatz der territorialen Integrität verletze, treffe nicht zu. Dieser sei auf die Sphäre der Beziehungen unter Staaten beschränkt. So kam der IGH zum Schluss, dass es im allgemeinen internationalen Recht kein einschlägiges Verbot von Unabhängigkeitserklärungen gebe und folglich die Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 das allgemeine internationale Recht nicht verletze.
Das Gericht prüfte dann, ob die Unabhängigkeitserklärung gegen die Sicherheitsratsresolution 1244 von 1999 verstoße, deren Absicht es war, einen vorübergehenden, außerordentlichen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die Stabilität des Kosovo einstweilen zu garantieren. Das Gericht stellte fest, dass die Resolution keinerlei Vorkehrung für den definitiven Status des Kosovo enthalte, während der Sicherheitsrat in anderen Fällen solche restriktiven Bedingungen durchaus beschlossen hätte. Die Unabhängigkeitserklärung verstoße insofern nicht gegen die Resolution 1244, weil sie im Unterschied zu ihr, den endgültigen Status des Kosovo zu definieren versuche. Auch sei die Unabhängigkeit nicht von den provisorischen Organen des Übergangsregimes erklärt worden, die dazu nicht befugt seien. Vielmehr hätten die Repräsentanten des Volks von Kosovo sich außerhalb des Rahmens der Übergangsverwaltung zusammengefunden und gehandelt. Von daher verletze die Unabhängigkeitserklärung auch nicht die Resolution 1244 und den spezifischen konstitutionellen Rahmen des Übergangsregimes.
Infolgedessen, so die Schlussfolgerung des Gerichts, verletze die Annahme der Unabhängigkeitserklärung keineswegs irgendeine einschlägige Regel des internationalen Rechts.
Was die Unabhängigkeitserklärung bewirken wird, hängt nicht vom Gericht, sondern vom weiteren politischen Vorgehen der Beteiligten ab. Ebenso von der Frage der Anerkennung des Kosovo durch weitere Staaten und der Aufnahme des Kosovo in internationale Organisationen. Zumindest eine Reihe von weiteren Anerkennungen wird das Gutachten des IGH nach sich ziehen. Wer in dem Urteil einen Präzedenzfall für eigene innere Probleme fürchtet, müsste annehmen, dass diese Probleme Formen wie im Kosovo vor 1999 annehmen und auf Beschluss des Sicherheitsrates in ein Übergangsregime der UN wie im Kosovo münden könnten. Es wäre lächerlich, wenn EU-Mitgliedstaaten sich durch solche Szenarien, die sie ja kaum ernst meinen dürften, von einer Anerkennung des Kosovo abhalten ließen. Die Ängste werden sich eher auf den Balkan selbst und auf eine Erweiterung der EU in diese Region beziehen.
Historisch vermintes Gelände
Das Gericht bewegte sich auf historisch und politisch vermintem Gelände. Es bewegte sich vorsichtig und zurückhaltend. Auf Fragen der Staaten- und Nationsbildung ließ es sich inhaltlich nicht ein. Immerhin ist der Konflikt um den Kosovo nur zugespitzter Ausdruck eines großen, immer noch leicht entflammbaren Brandherds auf dem Balkan: Wie lässt sich eine Friedensordnung in den jetzt gezogenen Grenzen unter den jetzt vorhandenen Staaten einschließlich des Kosovo dauerhaft stabilisieren, wenn die beiden größten Völker, das serbische und das albanische, auf verschiedene Staaten aufgeteilt leben. Der ungarische Historiker István Bíbó sah in solchen Umständen eine Grundlage für den Ausbruch nationaler Hysterie. Jedenfalls geistert das Versprechen auf eine großserbische oder großalbanische Lösung immer noch in den Köpfen von vor allem serbischen nationalistischen Ideologen herum. In den schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen auf dem Balkan kann ein solches Versprechen, das schon mehrmals in blutige Konflikte führte, auf absehbare Zeit einen fruchtbaren Nährboden finden.
Im 19. Jahrhundert hatte sich Europa zunehmend in ein Pulverfass nationaler „Fragen“ verwandelt, die sich zudem mit den kolonialen und imperialen Ambitionen Europas und seiner Mächte überschnitten. Im I. Weltkrieg ging das Pulverfass hoch. Im Versailler Vertrag und den Folgeverträgen wurden die Sprengsätze nur neu angeordnet. Mit dem Ausbruch des II. Weltkrieges leiteten das Deutsche Reich unter Hitler und die Sowjetunion unter Stalin den Versuch einer großangelegten imperialen Neuordnung ein. Mit der deutschen Niederlage und der Annahme ihrer Ergebnisse, wurden über die deutsch-französische Versöhnung und die nachholenden deutsch-polnische Verständigung die europäische Einigung im Westen und die Erweiterung der EU nach Mittelosteuropa gelegt. In dieser europäischen Einigung fanden die größten nationalen „Fragen“ Mitteleuropas, die deutsche und die polnische, ihre Antwort und Lösung. Frau Steinbach hin oder her, hier lässt sich nichts mehr so instrumentalisieren, dass die neue Ordnung gefährdet wird.
Fragiles Südosteuropa
Anders ist die Lage in Südosteuropa und auf dem Balkan. Es grenzt an politischen Leichtsinn, darauf zu setzen, die EU-Erweiterung könnte in diesen Regionen in der gleichen Weise eine schnelle Lösung bringen. Die nationalen Konflikte, die der I. Weltkrieg verschärft, an denen der II. Weltkrieg nichts geändert, und die der Kalte Krieg unter der Eisdecke der Blockordnung konserviert hatte, stellen die EU hier vor viel größere Herausforderungen, als die Erweiterungsrhetorik vermuten lässt.
Wurden in den 90er Jahren Prognosen gestellt, welchen Staaten die besten Aussichten auf schnelle Integration hätten, wurde Ungarn fast immer an erster Stelle genannt. Ungarn ist in der EU, nun aber auf dem direkten Weg zu einem der größten Problemfälle der bisherigen EU-Geschichte zu werden. Die Verantwortung für seine großen ökonomischen und finanziellen Probleme sucht das Land bei anderen und erschwert so die Hilfe durch EU und Internationalen Währungsfond (IWF). Politische Kompensation sucht es mehrheitlich in krudem Nationalismus. Mit „Ungartum“ sollen ethnisch-kulturelle Homogenität beschworen und die krassen sozialen Probleme übertüncht werden. Zugleich wird versucht die ungarischen Minderheiten in den Nachbarstaaten zu vereinnahmen. Dabei wird an den zwischenstaatlichen Beziehungen mit der Slowakei und Rumänien, den Nachbarn und Partnern in der EU, gezündelt. So werden die Minoritätenkonflikte in diesen Ländern angeheizt.
Ungarn war durch den I. Weltkrieg gewaltig beschnitten worden. Das führte das Land im II. Weltkrieg an die Seite des Dritten Reichs. Nach Kriegsende musste jahrzehntelang stillgehalten werden. Verarbeitet wurde in der Zeit der Sowjetherrschaft nichts. Jetzt spielt ein populistischer Virtuose wie Viktor Orbán auf den verletzten und lange unterdrückten Überlegenheitsgefühlen und Ressentiments gegenüber den Nachbarn.
Schon im Fall von Haiders Regierungsbeteiligung in Österreich zeigte sich, dass die EU solchen Entwicklungen in Mitgliedstaaten ziemlich hilflos gegenüber steht. Am Beispiel Haiders zeigte sich auch wie populistische Rhetorik und private cliquenmäßige Geschäftemacherei gut zusammengehen.
Als krisenfest erweist sich die erweiterte EU nicht unbedingt
Die EU ist von der inneren Verfassung ihrer Mitgliedstaaten her alles andere als krisenfest. Die bisherigen Erweiterungen in Südosteuropa legen eine gewisse Zurückhaltung nahe, wenn die EU-Mitgliedschaft als Heilmittel gegen die Sprengkräfte in der Region und die mangelnde Rechtstaatlichkeit in einzelnen Ländern in Aussicht gestellt wird. Es ist wahr, dass die Staatenbildung in der Region durch die überstaatliche EU am ehesten abgesichert werden können, um eine Friedensordnung zu schaffen, die sich auf Recht und Demokratie stützt. Aber man darf nicht vergessen, dass Recht, Demokratie und gute Nachbarschaft Vorbedingungen des Beitritts bleiben und nicht als Kredit auf die Zukunft eingeräumt werden dürfen. Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton vermittelte nach der Entscheidung des IGH zwischen den Kontrahenten mit einer gut gemeinten parallelen Prognose: „Die Zukunft Serbiens liegt in der Europäischen Union. Die Zukunft Kosovos liegt ebenfalls in der Europäischen Union“. Aus Belgrad kam das Echo: „Wir werden niemals die Unabhängigkeit Kosovos anerkennen“. Außerhalb der EU haben Südosteuropa und der Balkan wenig Chancen auf Frieden und Entwicklung. Mit einer allzu blauäugigen Politik könnte die EU aber in Südosteuropa und auf dem Balkan ein Stück ihrer eigenen Zukunft riskieren. Da ist es eher ein Hoffnungsschimmer, wenn fast zeitgleich mit dem Urteil des IGH gemeldet wird, der Chef der Zentralbank des Kosovo sei wegen des Verdachts der Korruption festgenommen worden. „Wie die EU-Polizei im Land am Freitag mitteilte, wurden dessen Privathaus und Büro durchsucht. Dem Zentralbankchef werden Amtsmissbrauch, Korruption, Steuerhinterziehung, unrechtmäßige Einflussnahme und Geldwäsche vorgeworfen. Die EU-Behörde Eulex überwacht seit Ende 2008 im Kosovo die Arbeit von Polizei und Gerichten und übernimmt brisante Fälle wie Kriegsverbrechen und Korruption“. In Serbien hat Eulex solche Rechte natürlich nicht. Mit Ende des Übergangregimes und einer Mitgliedschaft des Kosovo verlöre sie sie auch dort.
Diese Kontrollverluste der Union bei Beitritt zur Union sollten nicht nur im Kosovo vermieden werden.