Seit 2012 wurden viele neue Anlagen für Masthähnchen und Schweine beantragt und genehmigt – trotz Umweltbelastung, Tierwohldiskussion und Überproduktion. Die Zentren bilden Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Ein Kapitel aus dem Fleischatlas Regional.
Große Tierhaltungsanlagen sind in Deutschland genehmigungspflichtig. Seit 1974 regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) westdeutsch und seit 1990 bundesweit einheitlich, unter welchen Bedingungen Tierhaltungsanlagen betrieben werden können. Ziel des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens ist der Schutz der Menschen und der Umwelt sowie der Menschen, die in den genehmigungspflichtigen Ställen arbeiten.
Informationen über die geplanten Stallneubauten sind in den meisten Bundesländern nicht frei zugänglich. Lediglich Sachsen-Anhalt informiert regelmäßig über Anträge für Mastanlagen. Aufgrund dieser Informationslücke hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nach dem Umweltinformationsgesetz Angaben zu den Tierhaltungsanlagen abgefragt. Die Daten kommen teils von den zuständigen Landesministerien, teils von den Landkreisen, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen. In einigen Kreisen konnten wegen der hohen Bearbeitungskosten keine Daten erhoben werden, andere stellten keine Informationen zur Verfügung. Ausgerechnet der niedersächsische Landkreis Cloppenburg, einer der wichtigsten Standorte für die deutsche Fleischproduktion, sperrte sich, weil die Anfrage „zu unbestimmt“ sei. Auch aus Bayern liegen keine Daten vor.
Dennoch: Nachweislich wurden bundesweit für Schweine mindestens 720.000 neue Plätze beantragt, davon mindestens 420.000 für Mastschweine. Für Geflügel sind Anträge über mindestens 10,8 Millionen Plätze belegt, darunter mindestens 6,65 Millionen für die Mast, überwiegend von Hähnchen. Trotz einiger Lücken ist erkennbar, dass die Intensivierung vor allem in den Regionen weitergeht, in denen schon heute viel zu viele Tiere gehalten werden und die Grundwasserqualität durch die hohe Nitratbelastung bereits schlecht ist.
Für die Schweinehaltung bieten Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die bedeutendsten Standorte für die neuen Anlagen. Der Kreis Vechta, an Cloppenburg grenzend, bleibt die Toplage für die Schweineindustrie. Im Jahr 2010 gab es dort knapp 800 Schweinemastbetriebe mit insgesamt 1,06 Millionen Tierplätzen. Allein 2013 und 2014 sind dort über 87.000 neue Plätze genehmigt worden – mehr als in ganz Schleswig-Holstein oder Hessen. Ähnlich sieht es auch im niedersächsischen Emsland aus. Dort wurden zwischen 2013 und 2015 weitere 38.000 Schweineplätze genehmigt, und zusätzliche knapp 12.000 Plätze sind beantragt – mehr als in ganz Brandenburg. In NRW sind mindestens 50.000 neue Plätze beantragt. In Wirklichkeit sind die Zahlen weitaus höher, weil etwa 70 weitere Anlagen beantragt wurden, bei denen die Platzzahlen aus den Landkreisen nicht an das Landesministerium gemeldet wurden.
Naturgemäß werden die Megaanlagen der Hähnchenmast für wesentlich höhere Platzzahlen ausgelegt als für Schweine – im niedersächsischen Emsland ist zum Beispiel eine Anlage für 320.000 Hähnchen genehmigt. Auch in anderen Regionen, in denen es bereits viele solcher Ställe gibt, kommen weitere hinzu. Innerhalb der letzten 20 Jahre ist die Zahl der genehmigungspflichtigen Plätze für Mastgeflügel in Brandenburg von 6,8 auf 11,8 Millionen gestiegen – und alleine in Brandenburg wurden seit 2012 zusätzliche fast 1,2 Millionen Mastplätze beantragt.
In Sachsen wurden etwa 710.000 und in Sachsen-Anhalt fast 850.000 Plätze beantragt. Solche Zahlen sind jedoch nicht als absoluter Zuwachs zu sehen, sondern drücken den Strukturwandel aus. Denn immer mehr kleine Betriebe schließen oder geben ihre Tierhaltungen auf, die sich dafür auf immer weniger, aber größere Agrarunternehmen konzentrieren.
Quellen:
- S. 10: BVDF, Fleischverbrauch und Fleischverzehr je Kopf der Bevölkerung http://bit.ly/1NYfxpy
- S. 11: BUND, Anträge und Bewilligungen für den Bau neuer Tierhaltungsanlagen in Deutschland 2012–2015, Januar 2016 (angek.)