Die „umF“ - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Ein junger Flüchtling bei seiner Ankunft in Deutschland
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Ein junger Flüchtling bei seiner Ankunft in Deutschland (31. August 2015)

Bremen war offenbar in den ersten Monaten des Jahres 2015 unter jugendlichen Flüchtlingen eine Art Geheimtipp: Deutlich mehr als in vergleichbaren Städten klopften dort an die Türen der Erstaufnahme-Einrichtungen.

Verzweifelt suchte Bremen Betreuungskräfte - bundesweit. Die Jugendämter hatten nach dem geltenden Recht die Pflicht, „unbegleitete Jugendliche“ in Obhut zu nehmen, es gab keine Umverteilung nach dem „Königssteiner Schlüssel“.

Dies änderte die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Lage. Das im Oktober 2015 beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beinhaltet zudem erhebliche Verschlechterungen für junge Flüchtlinge, diese rechtlichen Korrekturen haben in Bremen die Probleme bei der der Versorgung unbegleiteter Jugendlicher entspannt.

Die große Mehrzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kommt aus Afghanistan. In vielen Fällen wurde die Flucht eines Sohnes von den Familien geplant, vorbreitet und finanziell unterstützt, als die allgemeine Lage aufgrund des Abzuges der internationalen Einsatztruppen (ISAF) unsicherer wurde. Über die Motive der Familien kann man nur spekulieren – im Ausland untergebrachte Familienmitglieder überweisen gewöhnlich Geldbeträge an ihre Familie und dienen notfalls später als Anlaufstelle für weitere Flüchtlinge.

Die Debatte um eine geschlossene Einrichtung

Mehr als mit diesen Jugendlichen aus Afghanistan ist die Bremer Politik mit einer Gruppe von Jugendlichen aus den Mahgreb-Staaten beschäftigt, die sich für die begleitenden Maßnahmen von Sozialarbeitern als unzugänglich erwiesen und von der Polizei als „Intensivstraftäter“ bezeichnet werden. Im Februar 2015 forderte der damalige Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) die „geschlossene Unterbringung“ solcher Jugendlicher, das zuständige (grüne) Sozialressort sollte ein Konzept vorlegen.

„Wir müssen konsequent handeln, damit wir die große Akzeptanz bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Bremen nicht gefährden", begründete Böhrnsen seinen Vorstoß. Nach Angaben der Polizei gab es damals 25 Minderjährige in Bremen, die über Monate immer wieder durch Straftaten und Gewalt aufgefallen waren. Bremens grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann begrüßte den Vorstoß von Böhrnsen ausdrücklich und nannte schon das Gelände der Justizvollzugsanstalt im Stadtteil Oslebshausen als möglichen Standort.

Aber die Wohlfahrtsverbände, die als Träger für eine solche Einrichtung angesprochen wurden, lehnten in einer gemeinsamen Erklärung geschlossene Heime für jugendliche Flüchtlinge ab. Kritik gab es auch von Kristina Vogt, der Fraktionsvorsitzenden der Linken: „Es bringt wenig, Jugendliche mit den gleichen Problemen zusammen unterzubringen, wo sie sich hochschaukeln können.“ Die Unterbringung in der JVA Oslebshausen koste zudem pro Person im Monat rund 10.000 Euro. Susanne Wendland, grüne Bürgerschaftsabgeordnete und sozialpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, argumentiert ähnlich und stellte klar, dass die knappe Mehrheit der Koalition nicht gesichert ist: „Wegsperren geht mit mir nicht.“

Vereinzelt Probleme mit Jugendlichen

Die Behörden müssen trotz der politischen Blockade dieses Weges mit den Problemen umgehen. Vereinzelt wird für Bremer Jugendliche in einem benachbarten Bundesland ein Platz in einer Einrichtung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen gesucht. Zudem gibt es eine Dienstanweisung für die Polizei, jugendliche Flüchtlinge, die straffällig werden, nachts nicht mehr alleine auf die Straße lassen. Zumindest zwischen 22 Uhr und sechs Uhr früh wäre das also eine „geschlossene Einrichtung“ – im Polizeigewahrsam.

Im Oktober 2015 hat der Bremer Jugendrichter Karl-Heinz Rogoll die Bremer Politik scharf angegriffen, nachdem er ein minderjährigen unbegleiteten Flüchtling wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt hatte: „Die Kritik an geschlossener Unterbringung und damit auch die Verweigerung dieser Form der Einflussnahme auf junge Menschen mit diesem Problempotenzial stellt sich im Ergebnis als zynisch dar“, erklärte der. Jedem Kritiker solcher Einrichtungen müsse klar sein, so der Richter. Der Polizeipräsident Lutz Müller sieht das ähnlich: „Wenn wir diese Jugendlichen nur in den Jugendknast stecken können, kommt das einer Kapitulation gleich.“

Weitere Beiträge zur Flüchtlingspolitik in Bremen finden Sie auf der Länderseite unseres Dossiers "Wie schaffen die das? Die Flüchtlingspolitik der Länder" (zur Startseite).